Immer mehr Bundesländer erlauben die Überwachung von Hafträumen mit Videoübertragung. Eines der Ziele ist es dabei, zukünftig mithilfe künstlicher Intelligenz Suizidversuche frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Videoüberwachte Hafträume müssen entsprechend beleuchtet werden.
Empfehlungen für videoüberwachte Hafträume
Der Schutzgrad für Leuchten in videoüberwachten Hafträumen sollte IK 20 / 250 Joule sein. Die IP-Schutzart sollte IP 65 betragen. Außerdem empfehlen wir alle sonstigen Eigenschaften wie beim besonders gesicherten Haftraum.
Es sollte ein System aus Anti-Ligatur-Eckanbauleuchten und Zwischenmodulen verwendet werden, das es ermöglicht, gängige Videoüberwachungskameras zu integrieren und gegebenenfalls weitere Komponenten darin zu schützen, wie beispielsweise Uhrmodule, Rauchmeldermodule.
Der Einsatz eines im Deckenixel montierten Systems bietet verschiedene Vorteile:
- Einfache Nachrüstmöglichkeit in Bestandshafträumen ohne zusätzliches Verlegen von Leitungen für zu erweiternde Stromkreise.
- Normgerechte Beleuchtung mit mehreren Stromkreisen (getrennte Schalt- und Dimmoptionen für Allgemeinbeleuchtung sowie Nachtlicht/Beobachtungslicht).
- Alle erforderlichen Zuleitungen können außerdem im integrierten Kabelmanagementsystem komplett geschützt verlegt werden.
Videomodule für videoüberwachte Hafträume
Aufnahme aus dem integrierten Modul mit dem Kameramodell Bosch IP Corner 9000 MP (Normal- und Infrarot-Modus)
Technische Unterstützung
Jeder bg Haftraum ist anders und gerade bei Bauten im Bestand ist eine sorgfältige Analyse der Nutzung erforderlich, um die bestmögliche Beleuchtung umzusetzen. Wir empfehlen, je nach Bauvorschrift sowie örtlichen Gegebenheiten, den Einsatz von Eckkanalsystemen mit Leitungsführung, Deckeneinbauleuchten oder flachen Deckenaufbauleuchten.
Je nach Raumtyp sowie allgemeiner Anforderung kann die beste Beleuchtungslösung von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Sprechen Sie uns an, um einen auf Ihr individuelles Projekt abgestimmten Vorschlag zu erhalten.