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Gemeinschaftsbereiche in psychiatrischen Kliniken müssen warm und einladend wirken und sollen die Patienten dazu anregen, in einer angenehmen und attraktiven Umgebung Kontakte zu knüpfen. Eine gut gestaltete Beleuchtung in diesem Bereich muss den angenehmen Charakter mit hohen Sicherheitsansprüchen verbinden.

Sichere Beleuchtung für Psychiatrie und Maßregelvollzug

Planungsempfehlungen für Gemeinschaftsbereiche

Eine gute Beleuchtung trägt dazu bei, eine Umgebung zu schaffen, in die Patienten an sozialen Aktivitäten teilnehmen können. Diese Bereiche sind oft offen gestaltet und verbessern die therapeutische Umgebung, indem sie einen hellen und luftigen Raum im Herzen der Anlage schaffen. Der Gemeinschaftsraum hat oft Zugang zum Gartenhofbereich, der es Lichtplanern ermöglicht, sowohl natürliches als auch künstliches Licht zu verwenden, um einen komfortablen, entspannenden Raum zu schaffen.

Plötzliche Veränderungen des Beleuchtungscharakters können beunruhigend und verwirrend wirken.
Die Beleuchtungsstärke sollte der Anwendung angemessen sein, wobei auf eine gleichmäßige Beleuchtung im Übergang zwischen verschiedenen Bereichen zu achten ist.

vandalensichere Leuchten für Psychiatrien und Maßregelvollzug

Technische Unterstützung

In den Regelwerken wurden bisher im allgemeinen Werte der horizontalen Beleuchtungsstärke in Gemeinschaftsbereichen angegeben. Eine sorgfältige und kontrollierte vertikale Beleuchtung wird jedoch die Wahrnehmung eines hell erleuchteten sowie einladenden Raums deutlich steigern, weit mehr, als es eine horizontale Beleuchtung allein schafft. Deswegen wurden in die neueste Ausgabe der DIN EN 12464-1:2021 auch Beleuchtungsstärken für Wände und Decken aufgenommen.

Für Gemeinschaftsräume werden demnach, neben der horizontalen Beleuchtungsstärke von mindestens 200 lx, 75 lx für Wände sowie 50 lx im Deckenbereich gefordert.

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