Bei der Beleuchtung von Personenbahnhöfen im Bereich von DB InfraGO AG ist zunächst grundsätzlich die RIL 813.05 zu berücksichtigen: „Personenbahnhöfe planen und bauen, Beleuchtungsanlagen“, Ausgabe 01, Mai 2020. Lesen Sie hier, welche Beleuchtungsstärken bei der Planung von Verkehrsstationen zu beachten sind.
Darin werden die Grundsätze definiert (813.0501) sowie spezifische Angaben zu den Anforderungen an die Allgemeinbeleuchtung in Personenverkehrsanlagen (PVA) gemacht (813.0502). Konkret werden die Wartungswerte der Beleuchtungsstärke definiert sowie Vorgaben zu Gleichmäßigkeit, Ungleichmäßigkeit, Farbwiedergabe und Blendungsbegrenzung definiert. Weitere Leitfäden, etwa zur Beleuchtung von Personenunterführungen sind im jeweiligen Anwendungsfall ebenfalls zu beachten. Bei der Auswahl von Leuchten aus den Leuchtenauswahllisten der DB InfraGO AG muss ebenfalls jeweils geprüft werden, ob das gewählte Produkt mit dem vorgesehenen Anwendungsfall kompatibel ist.
Hier finden Sie einige Beispiele zu den Anforderungen an die Beleuchtungsstärken und Gleichmäßigkeiten für ausgewählte Bereiche, wobei auch jeweils weitere Anforderungen an Blendungsbegrenzung und die spezifische Anschlussleistung zu berücksichtigen sind.
Beleuchtungsempfehlung für Bahn und Beförderung
Wir sind zertifizierter Q1 Lieferant der Deutschen Bahn
Wir wurden auch in diesem Jahr getestet und wiederholt von der Deutschen Bahn AG, Qualitätssicherung Beschaffung Infrastruktur, mit Q1 zertifiziert.
“Die Qualitätsfähigkeit des Lieferanten Designplan Leuchten NL der Designplan Lighting Ltd. in Deutschland (…) aus Sutton (Surrey) für das Produktspektrum Leuchte für Beleuchtungsanlagen der Warengruppe 21260300 in Bezug auf die qualitativen Anforderungen der Deutschen Bahn AG mit Q1 eingestuft.” – Deutsche Bahn AG